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  • Wichtige Information:

    Liebe Mitglieder und Freunde,

    die Neuwahlen am 10.04.2024 mussten leider abgebrochen werden, da sich niemand zur Wahl zum 1. Vorsitzenden und weiterer Vorstandsposten stellte. 

    Anläufe mit vielversprechenden Nachfolgekandidaten scheiterten bisher. Wir benötigen dringend eine neue Vorstandschaft, um den weiteren Bestand der Vereinigung zu gewährleisten.

    Es wird am 9. Oktober 2024 eine außerordentliche Mitgliederversammlung geben, mit dem erneuten Versuch, eine Neuwahl durchzuführen. Gelingt auch dieser nicht, wäre die einzige Alternative, in derselben Versammlung satzungsgemäß den Beschluss zu fassen, die Vereinigung aufzulösen.

    Um dies zu vermeiden, appelliere ich an alle Mitglieder: Wenn Sie selbst sich interessieren oder geeignete Kandidaten kennen, zögern Sie nicht, diese oder mich anzusprechen. Meine Erreichbarkeit: gerhard [at] nvc.de.

    Ich hoffe, es gelingt!

    Mit den besten Grüßen

    Gerhard Danzl


Corona-Pandemie: Hygieneschutz

Liebe Mitglieder,

für unsere Monatsversammlungen gelten zu unsere aller Sicherheit – bis auf Weiteres – die in Bayern vorgeschriebenen COVID-19-Infektionsschutzregeln für Versammlungen von Vereinen. Aufgrund der Zusammensetzung unserer Mitglieder (Pensionisten/Rentner) gehören wir alle zur sog. Risikogruppe, da das neuartige Virus vor allem bei älteren Menschen einen lebensgefährlichen Erkrankungsverlauf auslösen kann.

Dringende Schutz- und Hygieneempfehlungen
der „Vereinigung pensionierter Polizeibeamte“:

Stand: 15.10.2020


Es gilt grundsätzlich das Schutz- und Hygienekonzept des Betreibers der Gastronomie im Gesellschaftshaus.

Für die Teilnahme an unserer Monatsversammlung bitten wir dringend darum, folgende Schutzmaßnahmen unbedingt einzuhalten:

  • Bitte führen Sie unbedingt einen geeigneten Mund-Nasenschutz mit!
  • Die Teilnehmerzahl ist in geschlossenen Räumen auf maximal 50 Personen begrenzt.
  • Nicht teilnehmen dürfen Personen, welche in den letzten 14 Tagen Kontakt zu Sars CoV-2 infizierten Personen hatten oder Personen, welche selbst assoziierte Symptome aufweisen (Fieber, Halsschmerzen, Geruchs-/Geschmacksverlust etc.).
  • Personen, welche während der Versammlung derartige Symptome entwickeln, haben den Versammlungsraum umgehend zu verlassen.
  • Bei Einnahme des Sitzplatzes ist auf einen Mindestabstand zu anderen Mitgliedern von mindestens 1,5 m zu achten, es sei denn es handelt sich um Personen desselben Hausstandes (Ehe-/Lebenspartner, Eltern/Kinder, WG-Gemeinschaft etc.).
  • Berührungen/Umarmungen – z.B. bei Begrüßungen – zwischen Personen, die nicht demselben Hausstand angehören, sind zu unterlassen.
  • Ausnahmslos jedes anwesende Mitglied ist verpflichtet, sich in die ausgelegte Anwesenheitsliste des Gastwirts – mit den geforderten Kontaktdaten – einzutragen (zur Nachverfolgung und Eingrenzung nach evtl. Infektionsereignissen).
  • Beim Betreten und Verlassen des Versammlungsraumes sowie beim Bewegen im Raum, etwa beim Toilettengang, ist ein geeigneter Mund-Nasenschutz zu tragen.

    Hinweis: Am Sitzplatz selbst kann der Mund-Nasenschutz abgenommen werden.

  • Bitte waschen Sie sich nach einem Toilettengang ausgiebig die Hände und nutzen sie bereitgestellte Desinfektionsmittel und Papierhandtücher (Gebläsetrockner dürfen nicht benutzt werden).

In unser aller Interesse: helfen Sie mit, dass von unseren Monatstreffen möglichst kein Infektionsgeschehen ausgeht. Bleiben Sie vor allem selbst gesund!

Gerhard Danzl
1. Vorsitzender

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