Beihilfestelle aktuell
Anders als gesetzlich versicherte Arbeitnehmer sind bayerische Beamte und Pensionäre i.d.R. privat krankenversichert und erhalten für einem gewissen Anteil der Krankheitskosten vom Dienstherren eine staatliche Beihilfe. Während die private Krankenkasse Leistungen entsprechend der abgeschlossenen Tarife leistet, richten sich die Leistungen der Beihilfe nach dem Bayer. Beihilfeverordnung (BayBhV) aufgrund Art. 96 des Bayer. Beamtengesetzes (BayBG).



