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Aktuelles von der Beihilfestelle

Anders als gesetzlich versicherte Arbeitnehmer sind bayerische Beamte und Pensionäre i.d.R. privat krankenversichert und erhalten für einem gewissen Anteil der Krankheitskosten vom Dienstherren eine staatliche Beihilfe. Während die private Krankenkasse Leistungen entsprechend der abgeschlossenen Tarife leistet, richten sich die Leistungen der Beihilfe nach dem Bayer. Beihilfeverordnung (BayBhV) aufgrund Art. 96 des Bayer. Beamtengesetzes (BayBG).

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Neuerung von der Beihilfestelle – 11/18

von Gerhard Danzl  Zur Monatsversammlung am 14.11.2018 haben wir Herrn Kreft von der „Beihilfestelle“ Ansbach zu einem Referat über die Neuerungen der Beihilfe eingeladen. Herr Kreft hat uns anschaulich und an Beispielen Vieles dargelegt: Hier ein Auszug: Ab 01.01.2018 beteiligt sich die Beihilfe wieder an den Gläsern für Brillen –…

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MV 06/16: Erben – Vererben – Schenken – Vorsorgevollmacht – Betreuungsvollmacht

Vortragsthema: Erben – Vererben – Schenken – Vorsorgevollmacht – Betreuungsvollmacht Wir haben heute einen höchst interessanten und spannenden Vortrag von Dr. Axel Adrain gehört. In einem sehr anschaulichen und verständlichen Referat mit Schaubildern zeigte er die Knackpunkte zwischen handschriftlichem und notariellem Testament auf. Er beleuchtete alle Varianten und auch die…

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